Seit 1. Juli 2008 gilt in allen Bundesländern ein gesetzliches Rauchverbot für die Gastronomie. Die Regelungen zum Rauchverbot beziehen sich auf Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes einschließlich Strauß- und Besenwirtschaften. Verboten ist das Rauchen „in umschlossenen Räumen der Schank- und Speisewirtschaften“, also nicht in der Außengastronomie. Da das Bundesverfassungsgericht und zahlreiche Landesverfassungsgericht zwar etliche Detailregelungen kassiert haben, insgesamt aber keinen Zweifel aufkommen ließen, dass es keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken in dem Rauchverbot sehe, gilt es nun, seinen mehr oder weniger glücklichen Umsetzungen in den einzelnen Bundesländern gerecht zu werden.
Hier finden sie die wesentlichen Informationen zum Rauchverbot in den einzelnen Ländern:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Die Regelungen zum Rauchverbot sind noch immer heftig umstritten und unterliegen dem Wandel. Wir rechnen damit, dass die nach unserer Auffassung sachgrundlose Bevormundung in Form eines bundesweiten Rauchverbots ausgebaut werden wird. Entsprechende Bestrebungen gibt es in allen Ländern. Bitte halten sich daher hinsichtlich der gesetzlichen Entwicklung des Rauchverbots in Ihrem Bundesland auf dem Laufenden.